Neue QM-Richtlinie des G-BA

Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören. Dies gilt erstmalig einheitlich für alle an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V.

Welche zeitliche Frist ist für die Einführung von QM zu beachten?

Die Methoden und Instrumente der QM-Richtlinie sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Wie wird Ihr QM-System überprüft?

  • Alle 2 Jahre wird eine Stichprobenprüfung bei zufällig gewählten Vertragsärzten und Psychotherapeuten von den KVen durchgeführt.
  • Diese Vertragsärzte und -psychotherapeuten werden zu einer schriftlichen Darlegung (Fragebogen) des erreichten Einführungs- und Entwicklungsstandes des Qualitätsmanagements ihrer Praxis aufgefordert. Die Bewertung nimmt die QM-Kommission vor und dokumentiert sie standardisiert.
  • Die KVen übermitteln die Ergebnisse an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), welche diese dann dem G-BA zur Verfügung stellt.

Wie ich Sie unterstützen kann

Auf der Basis meiner langjährigen Erfahrung als QM-Beraterin im Gesundheitswesen biete ich Ihnen zu Ihrer Unterstützung u.a. folgende Leistungen an:

  • Ist-Analyse zur Ermittlung des Handlungsbedarfs und Festlegung von Maßnahmen
  • Entwicklung und Leitung von Projekten zur Umsetzung neuer Anwendungsbereiche, z.B. Arzneimitteltherapiesicherheit oder Schmerzmanagement
  • Aufbau und Implementierung der in der QM-Richtlinie gelisteten QM-Instrumente und -methoden, z.B. Befragungsinstrumente, Fehlermeldesysteme, patientenorientierte Beschwerdemanagementsysteme
  • Harmonisierung Ihrer QM-Prozesse, d.h. Anpassung vorhandener Prozesse an neue Anforderungen
  • Festlegung von Leistungsindikatoren, Prozessressourcen, Prozessverantwortungen und Prozessrisiken
  • Etablierung eines Selbstbewertungssystems
  • Vorbereitung und Begleitung externer Begehungen

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Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

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