Mit der vorliegenden QM-Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören. Dies gilt erstmalig einheitlich für alle an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V.
Die Methoden und Instrumente der QM-Richtlinie sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Auf der Basis meiner langjährigen Erfahrung als QM-Beraterin im Gesundheitswesen biete ich Ihnen zu Ihrer Unterstützung folgende Leistungen an: